2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3904
Warnt das dargestellte Warnzeichen vor einer Straßenkreuzung, auf der die Vorfahrt durch Verkehrszeichen nicht festgelegt ist?
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Beschreibung
§ 5 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das sichtbare Warnzeichen A-5 „Kreuzung“ informiert über die Annäherung an eine Kreuzung gleichberechtigter Straßen. Das bedeutet, dass die Vorfahrt dort nicht durch andere Schilder geregelt ist. An einer solchen Kreuzung gilt die allgemeine Vorfahrtsregel, die sogenannte „Rechts-vor-Links-Regel“, wonach man einem von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt gewähren muss.
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Warnt das dargestellte Warnzeichen vor einem Straßenabschnitt, auf dem besondere Vorsicht wegen der Deformierung der Straßenoberfläche in Form von Spurrillen geboten ist?
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Beträgt in der dargestellten Situation die Entfernung des Warnzeichens von der gefährlichen Stelle von 150 bis 300 m?