2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3905
Beträgt in der dargestellten Situation die Entfernung des Warnzeichens von der gefährlichen Stelle von 150 bis 300 m?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Standardmäßig werden Warnzeichen auf Straßen, auf denen die zulässige Geschwindigkeit 60 km/h überschreitet, in einer Entfernung von 150-300 m vor der Gefahrenstelle aufgestellt. Das im Bild sichtbare Zusatzschild T-1 ändert diese Regel jedoch und gibt präzise an, dass sich die Gefahr (Kreuzung) in einer Entfernung von 90 m befindet. Dieser Wert liegt nicht im im Frage genannten Bereich.
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Warnt das dargestellte Warnzeichen vor einer Straßenkreuzung, auf der die Vorfahrt durch Verkehrszeichen nicht festgelegt ist?
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Darfst du in der dargestellten Situation auf den verengten Straßenabschnitt hineinfahren, wenn dadurch kein Anhalten von dem Entgegenkommenden erzwungen wird?