2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3905

Beträgt in der dargestellten Situation die Entfernung des Warnzeichens von der gefährlichen Stelle von 150 bis 300 m?

Beträgt in der dargestellten Situation die Entfernung des Warnzeichens von der gefährlichen Stelle von 150 bis 300 m?

Beschreibung

§ 3 Abs. 2 sowie § 3 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein. Standardmäßig werden Warnzeichen auf Straßen, auf denen die zulässige Geschwindigkeit 60 km/h überschreitet, in einer Entfernung von 150-300 m vor der Gefahrenstelle aufgestellt. Das im Bild sichtbare Zusatzschild T-1 ändert diese Regel jedoch und gibt präzise an, dass sich die Gefahr (Kreuzung) in einer Entfernung von 90 m befindet. Dieser Wert liegt nicht im im Frage genannten Bereich.