2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7289

Weist das unter dem Verkehrszeichen angebrachte Schild auf die Entfernung des Verkehrszeichens von der Gefahrenstelle aus hin?

Beschreibung

§ 3 Abs. 4 und § 5 Abs. 4 Punkt 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das Zusatzschild T-1, das unter einem Warnzeichen angebracht ist, gibt die Entfernung zur Gefahrenstelle an. In der dargestellten Situation informiert das Warnzeichen A-6d („Einmündung einer Einbahnstraße von rechts“) zusammen mit dem Zusatzschild den Fahrer darüber, dass sich die gefährliche Kreuzung in einer Entfernung von 120 Metern vom Schild befindet.