1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7288
Weist dieses Verkehrszeichen auf der rechten Fahrbahnseite auf zulässige Fahrtrichtungen aus den jeweiligen Fahrspuren hin?
Beschreibung
§ 72 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das blaue Schild auf der rechten Seite der Fahrbahn ist das Zeichen F-10 „Fahrstreifentafel“. Gemäß § 72 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale gibt dieses Schild die zulässigen Fahrtrichtungen von den einzelnen Fahrstreifen an. Die Pfeile auf dem Schild informieren die Fahrer eindeutig darüber, in welche Richtung sie fahren dürfen, wenn sie vor der Kreuzung einen bestimmten Fahrstreifen benutzen.