1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7287

Informiert Sie dieses Verkehrszeichen über den Standort einer Jugendherberge?

Beschreibung

§ 54 Abs. 1 Punkt 19 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das am Ende des Videos auf der rechten Seite sichtbare Schild ist das Zeichen D-33 „Jugendherberge“, das ein Gebäude und einen Baum zeigt. Es informiert über den Standort einer solchen Einrichtung, und der darunter angebrachte Pfeil weist die Fahrtrichtung. Gemäß § 54 Abs. 1 Punkt 19 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale wird dieses Zeichen zur Kennzeichnung einer Jugendherberge verwendet.