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Informations-, Richtungs-, Orts- und Zusatzschilder

145 Fragen in dieser Kategorie

Informationsschilder (Kategorie D), Richtungsschilder (Kategorie E), Ortsschilder und Zusatzschilder bilden eine umfangreiche Gruppe von Verkehrszeichen in Polen. Sie dienen der Orientierung und Information des Fahrers und haben meist einen blauen oder grünen Hintergrund. Diese Schilder unterscheiden sich in Gestaltung und Farbgebung teilweise erheblich von den deutschen Pendants.

Warum diese Kategorie für die Prüfung wichtig ist

Obwohl Informationsschilder auf den ersten Blick weniger prüfungsrelevant erscheinen, kommen regelmäßig 2-3 Fragen in jedem Prüfungssatz vor. Besonders Fragen zu Autobahnzeichen, Vorfahrtsstraßenschildern (D-1) und Ortsschildern werden gestellt. Die korrekte Interpretation dieser Schilder beeinflusst auch die Anwendung von Geschwindigkeitsbegrenzungen — ein blaues Ortsschild signalisiert in Polen andere Regeln als ein weißes.

Häufige Fehler und Tipps

Für deutsche Fahrer ist besonders wichtig: Das polnische grüne Autobahnschild entspricht funktional dem deutschen blauen Autobahnschild. Ortsschilder in Polen können weiß (bewohntes Gebiet mit Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h) oder blau-grün sein. Zusatztafeln (tabliczki) unter Hauptschildern geben wichtige Zusatzinformationen — ihre Bedeutung wird in der Prüfung oft abgefragt. Achten Sie besonders auf Richtungsschilder an Kreisverkehren, da diese in Polen anders gestaltet sein können.

1

Darfst du auf der mit diesem Zeichen gekennzeichneten Fahrbahn wenden?

Art. 22 Abs. 6 Punkt 1 des Gesetzes "Straßenverkehrsgesetz" (GBl. von 2013, Pos. 1137, mit spät. Änd.) und Ergänzung in § 44 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#352

B: Nein

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1

Kannst du auf dieser Straße damit rechnen, dass aus entgegengesetzter Richtung Fahrradfahrer kommen?

§ 44 in Verbindung mit § 91 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#589

A: Ja

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1

Bedeutet das abgebildete Zeichen, dass es sich hier um die Ausfahrt aus geschlossener Ortschaft handelt?

§ 58 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2845

A: Ja

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1

Bist du in dieser Situation dazu verpflichtet, die Geschwindigkeit des Fafrzeuges zu reduzieren, wenn es keine Fußgänger auf der Straße gibt?

Art. 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes sowie § 47 Abs. 1 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2851

B: Nein

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1

Wird nach 1000 m ab dem abgebildeten Zeichen eine Expressstraße beginnen?

§ 48 Abs. 1 und § 50 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2860

A: Ja

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1

Darfst du, um den Passagier hinter dem gezeigten Zeichen abzusetzen, an jeder beiliebigen Stelle am rechten Straßenrand anhalten?

Art. 49 Abs. 1 Pkt. 3 des Gesetzes „Straßenverkehrsgesetz“ (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 56 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2864

B: Nein

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1

Bedeutet das abgebildete Zeichen, dass es sich hier um die Einfahrt in eine geschlossene Ortschaft handelt?

§ 58 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2866

A: Ja

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1

Bedeutet das abgebildete Zeichen, dass es sich hier um die Ausfahrt aus einer geschlossenen Ortschaft handelt?

§ 66 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3040

B: Nein

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1

Warnt dich das gezeigte Zeichen davor, dass die bis jetzt auf der nächsten Kreuzung gltenden Vorfahrtsgrundsätze vor kurzem geändert worden sind?

§ 59 in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3081

A: Ja

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1

Wenn du geradeaus fährst, bewegst du dich auf einer Vorfahrtsstraße fort?

§ 43 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31.07.2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3083

A: Ja

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1

Wirst du in dieser Situation über das Ende der Vorfahrtsstraße informiert?

§ 43 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31.07.2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3085

A: Ja

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1

Können Langsamfahreinrichtungen, die sich auf der Straße hinter diesem Schild befinden, nicht mit Warnschildern gekennzeichnet werden?

§ 58 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31.07.2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#13451

A: Ja

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1

Darf man in einer Strassenbucht, die zu sehen und so markiert ist, jedes beliebige Fahrzeug analten, um den Passagier abzusetzen?

Art. 18 Abs. 1 und Art. 49 Abs. 1 Punkt 9 des Straßenverkehrsgesetzes sowie § 51 Abs. 1 Punkt 1 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3093

B: Nein

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1

Bist du hinter dem abgebildeten Zeichen, sofern das Fahrzeug wegen Staus zum Stehen kommt, dazu verpflichtet, einen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug von nicht weniger als 5 m zu halten?

Art. 47a des Gesetzes "Straßenverkehrsgesetz" (GBl. von 2012, Pos. 1137) sowie § 56 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31.07.2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3346

A: Ja

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1

Wirst du in der abgebildeten Situation darüber informiert, dass bereits eine Vorfahrtsstraße beginnt?

§ 43 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31.07.2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3414

B: Nein

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1

Darfst du in der dargestellten Situation sonntags die Fahrspur an dem rechten Straßenrand benutzen?

§ 49 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 2 sowie § 91 Abs. 1 und 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3775

A: Ja

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1

Weist die gezeigte Markierung darauf hin, dass diese Straße, die du gerade fährst, eine untergeordnete Straße ist?

§ 43 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31.07.2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3908

B: Nein

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1

Wirst du in der abgebildeten Situation vorgewarnt, dass du dich einer Kreuzung näherst, auf der die Vorfahrt durch Zeichen nicht festgelegt ist?

§ 59 in Verbindung mit § 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31.07.2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4343

A: Ja

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1

Ist auf der Straße hinter diesem Zeichen, auf der rechten Fahrspur, nur Verkehr von berechtigten Fahrzeugen zugelassen?

Art. 45 Abs. 1 Punkt 4 des Gesetzes – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 49 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4376

A: Ja

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1

Bedeutet dieses Verkehrszeichen, dass Sie an der nächsten Kreuzung geradeaus fahren müssen?

§ 44 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6026

B: Nein

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1

Sind Sie verpflichtet besonders vorsichtig zu sein, wenn Sie sich einer mit diesem Verkehrszeichen gekennzeichneten Stelle nähern?

Art. 26 Abs. 1, Art. 2 Nr. 11, 12 und 22 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 47 Abs. 3, § 88 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6027

A: Ja

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1

Dürfen Sie auf einer so gekennzeichneten Straße einen Pkw mit der Geschwindigkeit von 100 km/h fahren?

§ 48 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen) Art. 2 Nr. 4 und Art. 20 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
B,C,D,B1,C1,D1#6028

A: Ja

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1

Beträgt die Höchstgeschwindigkeit, mit der Sie einen Pkw auf der Straße hinter diesem Verkehrszeichen fahren dürfen, 120 km/h?

§ 48 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen) Art. 2 Nr. 3 und Art. 20 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
B,C,D,B1,C1,D1#6029

B: Nein

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1

Dürfen Sie auf der Straße hinter diesem Verkehrszeichen mit der Geschwindigkeit 30km/h fahren?

§ 58 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen) Art. 20 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6030

B: Nein

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1

Müssen Sie in der gezeigten Situation dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt gewähren?

§ 43 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung) Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6032

A: Ja

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1

Dürfen Sie auf der Fahrbahn hinter diesem Richtzeichen wenden?

Art. 22 Abs. 6 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137) § 44 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6033

B: Nein

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1

Dürfen Sie auf der Straße hinter diesem Verkehrszeichen wenden?

§ 45 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6034

A: Ja

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1

Verpflichtet das nächste erkennbare Verkehrszeichen Zur Fahrt mit einer Geschwindigkeit bis 50 km/h?

§ 66 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung) Art. 20 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6035

B: Nein

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1

Weist dieses Verkehrszeichen darf hin, dass Sie sich einer Autobahnausfahrt?

§ 74 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,A1,A2,B1,C1,D1#6036

A: Ja

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1

Sind Sie verpflichtet in dieser Situation beim Fahrstreifenwechsel den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen?

Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,A1,A2,B1,C1,D1#6039

A: Ja

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Dürfen Sie auf der Straße hinter diesem Verkehrszeichen mit einer Geschwindigkeit von 20km/h fahren?

§ 58 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen) Art. 20 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6041

A: Ja

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1

Haben Sie auf der Straße hinter diesem Verkehrszeichen Vorfahrt vor den Fußgängern?

§ 58 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen) Art. 20 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6042

B: Nein

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1

Sind Sie verpflichtet auf der Straße hinter diesem Verkehrszeichen den Fußgängern Vorrang zu gewähren?

§ 58 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen) Art. 20 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6043

A: Ja

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1

Dürfen Sie auf einer so gekennzeichneten Straße mit einem leichten vierrädrigen Kraftfahrzeug fahren?

§ 48 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen) Art. 2 Nr. 3 und Art. 20 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
AM,B1#6047

B: Nein

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1

Weist dieses Verkehrszeichen darauf hin, dass Sie mit einem Pkw an der nächsten Kreuzung nach rechts abbiegen müssen?

§ 73 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B,C,D,B1,C1,D1#7135

B: Nein

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1

Dürfen Sie mit einem Pkw nach rechts in eine so gekennzeichnete Straße abbiegen?

§ 73 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B,B1#7136

A: Ja

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1

Sind Sie verpflichtet in dieser Situation, wenn Sie weiterfahren, die Absicht des Streifenwechsels anzukündigen?

§ 49 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen) Art. 22 Abs. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7219

A: Ja

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1

Werden Sie in dieser Situation über das Ende einer Vorfahrtsstraße informiert?

§ 43 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7285

A: Ja

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1

Informiert das unter diesem Verkehrszeichen angebrachte Schild über den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße durch die Kreuzung?

§ 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7286

A: Ja

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1

Informiert Sie dieses Verkehrszeichen über den Standort einer Jugendherberge?

§ 54 Abs. 1 Punkt 19 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7287

A: Ja

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1

Weist dieses Verkehrszeichen auf der rechten Fahrbahnseite auf zulässige Fahrtrichtungen aus den jeweiligen Fahrspuren hin?

§ 72 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7288

A: Ja

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1

Dürfen Sie in dieser Situation von der Fahrbahn aus, auf der Sie sich im Moment befinden links abbiegen?

§ 72 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7290

B: Nein

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1

Bedeutet dieses Verkehrszeichen, dass Sie sich dem Autobahnende nähern?

§ 48 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,A1,A2,B1,C1,D1#7291

A: Ja

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1

Dürfen Sie von dieser Fahrbahn aus an der nächsten Kreuzung links abbiegen?

§ 72 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7292

B: Nein

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1

Dürfen Sie an dieser Kreuzung von dieser Fahrbahn aus rechts abbiegen?

§ 72 Abs. 2 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7293

B: Nein

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1

Haben Sie in dieser Situation Vorfahrt vor dem aus der entgegengesetzten Richtung kommenden Fahrzeug?

§ 7 Abs. 3 Punkt 1 und § 46 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7294

A: Ja

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1

Informiert Sie das vertikale Verkehrszeichen auf der rechten Seite über die Durchfahrt der Radfahrer quer über die Straße?

§ 47 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7296

A: Ja

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1

Informiert Sie dieses vertikale Verkehrszeichen darüber, dass Sie sich einem Restaurant und Hotel nähern?

§ 54 Abs. 1 Punkt 14 und 15 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7297

A: Ja

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1

Informiert das unter diesem Verkehrszeichen angebrachte Schild über den tatsächlichen Verlauf der Nebenstraßen durch die Kreuzung?

§ 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170 Pos. 1393 in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7347

A: Ja

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1

Weist das gezeigte Zeichen darauf hin, dass Sie, nachdem Sie an der Kreuzung links abgebogen sind, weiterhin auf einer Vorfahrtsstraße fahren?

§ 43 Abs. 2 Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Dz.U. Nr. 170 Pos. 1393 in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7359

A: Ja

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1

Darf man beim Befahren der Straße mit diesen Verkehrsschildern weiterhin mit 30 km/h fahren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (konsolidierter Text: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 58 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes.
B#8424

B: Nein

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1

Ist hinter diesem Informationszeichen das Rückwärtswahren erlaubt?

Art. 23 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) in Verbindung mit § 56 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8426

B: Nein

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1

Fahren Sie in der präsentierten Situation auf eine Autobahn ein?

§ 48. Abs. 1. der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8428

B: Nein

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1

Darf man auf diesem Verkehrsstreifen weiterhin geradeaus fahren?

§ 87 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8435

B: Nein

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1

Befinden Sie sich auf dem richtigen Verkehrsstreifen, um an dieser Kreuzung umzukehren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 87 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8439

B: Nein

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1

Darf das Umkehren auf dieser Kreuzung vom rechten äußeren Streifen aus erfolgen?

Art. 22 Abs. 2 Punkt 2 und Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 87 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8440

B: Nein

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1

Wenn man dieses horizontale Zeichen aus Dreiecken sieht, soll man jeweils vor dem Befahren der Vorfahrtsstraße anhalten?

Art. 5 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (konsolidierter Text: GBl. 2012 r., poz. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 89 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, poz. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8448

B: Nein

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1

Darf man auf diesem Fahrstreifen geradeaus über die Kreuzung fahren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 72 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8455

B: Nein

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1

Hat in diesem Fall das Fahrzeug im Gegenverkehr den Vorrang auf der verengten Fahrbahnstrecke?

§ 46 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
B#8464

B: Nein

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1

Darf man in dieser Situation die Spur wechseln und geradeaus über die Kreuzung fahren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 87 Abs. 1 Punkt 2 in Verbindung mit § 86 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8470

B: Nein

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1

Darf man in dieser Situation auf die linke Spur mit besonderer Vorsicht wechseln?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 87 Abs. 1 Punkt 2 in Verbindung mit § 86 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8471

B: Nein

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1

Darf man in dieser Situation auf die rechte Spur wechseln?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 86 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8472

B: Nein

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1

Werden Sie in dieser Situation gewarnt, dass Sie beim Rechtsabbiegen hinter dem Zeichen in eine Sackgasse gelangen?

§ 45 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (konsolidierter Text: GBl. 2012 r., poz. 1137 mit späteren Änderungen)
B#8479

A: Ja

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1

Befinden Sie sich in dieser Situation auf einer Vorfahrtsstraße?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 1 Abs. 2 Punkt 1 in Verbindung mit § 43 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8484

A: Ja

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1

Soll in dieser Situation das Anhalten des Fahrzeugs für das Gewähren der Vorfahrt direkt vor der bedingungslosen Haltelinie erfolgen?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 21 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8497

A: Ja

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1

Ordnen die angeführten horizontalen Pfeilzeichen auf der Straße die Fahrt nur in der gegebenen Richtung auf den Spuren an, auf denen sie sich befinden?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Punkt 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8498

A: Ja

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1

Trennt das horizontale Zeichen die Fahrspuren für den Verkehr in der gleichen Richtung?

§ 4 Abs. 2 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (einheitlicher Text: GBl. 2012, Pos. 1137 in der jeweils geltenden Fassung)
B#8501

A: Ja

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1

Darf man auf dieser Spur ausschließlich geradeaus über die Kreuzung fahren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 22 Abs. 1 Punkt 1 und § 87 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8504

A: Ja

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1

Soll man auf einer internen, entsprechend ausgeschilderten Straße die dort angebrachten Verkehrszeichen befolgen?

Art. 1 Abs. 2 Punkt 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
B#8511

A: Ja

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1

Befinden Sie sich hier auf einer Vorfahrtsstraße?

§ 43 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
B#8515

A: Ja

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1

Nähern Sie sich der Stelle, wo die Radfahrer quer über die Straße passieren dürfen?

Art. 2 Punkt 12 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) in Verbindung mit § 47 Abs. 3 und mit § 88 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8516

A: Ja

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1

Nähern Sie sich einem Radfahrer- und Fußgängerübergang?

Art. 2 Punkt 11 und 12 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) in Verbindung mit § 47 Abs. 3 und mit § 88 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8517

A: Ja

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1

Sollen Sie in dieser Situation möglichst schnell auf den rechten Fahrbahnteil wechseln?

Art. 16 Abs. 1 und 4; Art. 45 Abs. 1 Punkt 4 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 86 Abs. 5 und 7 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung); Punkt 2.2.1.13 der Anlage Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über die technischen Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherungseinrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. Nr. 220, Pos. 2181, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8519

A: Ja

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1

Erlauben in dieser Situation die horizontalen Zeichen den Wechsel auf die linke Spur?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 86 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8521

A: Ja

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1

Ordnen Sie sich hinter diesen Informationszeichen in den Verkehr ein?

Art. 17 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) in Verbindung mit § 58 Abs. 1 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8522

A: Ja

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1

Darf man auf dieser Spur nach dem Signalwechsel auf Grün auf der Kreuzung links abbiegen?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 87 Abs. 1 Punkt 2, in Verbindung mit § 95 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8524

A: Ja

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1

Soll man beim Führen eines Kraftfahrzeugs die Anweisungen und Signale eines Bahnbeamten auf einem Bahnübergang außerhalb geschlossener Ortschaft befolgen?

Art. 6 Abs. 1 Punkt 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
B#8528

A: Ja

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1

Soll man in dieser Situation dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt gewähren?

§ 43 Abs. 1 Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9555

B: Nein

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1

Haben Sie in dieser Situation Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?

§ 43 Abs. 1 Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9556

A: Ja

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1

Fährt man beim Linksabbiegen an der nächsten Kreuzung in eine Sackgasse?

§ 45 Abs. 2 Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9710

A: Ja

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1

Bedeutet das Verkehrszeichen das Ende einer Autobahn?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10160

B: Nein

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1

Bedeutet das Verkehrzeichen das Ende einer Schnellstraße?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
B#10161

A: Ja

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1

Können hinter diesem Zeichen den Verkehr verlangsamenden Geräte mit keinen Warnzeichen ausgeschildert werden?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10164

A: Ja

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1

Bedeutet das Zeichen ein Ende einer Schnellstraße?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10165

B: Nein

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1

Darf man auf der Spur an der nächsten Kreuzung links abbiegen?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10168

B: Nein

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1

Werden Sie in der Situation vor drei gefährlichen Kurven gewarnt?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
B#10174

A: Ja

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1

Haben Sie beim Linksabbiegen in dieser Situation an der Kreuzung immer Vorfahrt?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10175

B: Nein

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1

Dürfen Sie mit einem PkW hinter diesem Zeichen rechts abbiegen?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10178

A: Ja

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1

Nähern Sie sich an eine Kreuzung auf einer Vorfahrtsstraße?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
B#10179

A: Ja

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1

Endet in dieser Situation direkt hinter dem sichtbaren Zeichen die Schnellstraße?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10183

B: Nein

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1

Dürfen Sie in dieser Situation weiter fahren, ohne anzuhalten?

Gesetz vom 20. Juni 1997 — Straßenverkehrsgesetz (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, in der geänderten Fassung)
B#10197

A: Ja

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1

Fahren Sie in dieser Situation eine Vorfahrtsstraße?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der geänderten Fassung)
B#10304

A: Ja

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1

Dürfen Sie in der Situation die äußere rechte Fahrspur geradeaus fahren?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der geänderten Fassung)
B#10312

A: Ja

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1

Kommen Sie in dieser Situation an eine Kreuzung mit einer links gelegenen Nebenstraße?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10360

A: Ja

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1

Kommen Sie in dieser Situation an eine Kreuzung mit einer untergeordneten Straße?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10361

A: Ja

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1

Sie fahren ein Fahrzeug mit der LPG-Gasanlage. Ordnet das Zeichen an der rechten Seite an, in 150 m rechts abzubiegen?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10392

B: Nein

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1

Betrifft das Zeichen Fahrzeuge mit explosiven bzw. leicht entzündlichen Stoffen?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10394

A: Ja

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1

Verlassen Sie in dieser Situation das Wohngebiet?

Verordnung über Verkehrszeichen und Signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10419

B: Nein

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1

Dürfen Sie nach diesem Zeichen mit beliebiger Geschwindigkeit fahren?

Verordnung über Verkehrszeichen und Signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10420

B: Nein

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1

Befahren Sie in dieser Situation das Wohngebiet?

Verordnung über Verkehrszeichen und Signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10421

B: Nein

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1

Verweist das Zeichen auf die Fahrspuren in angegebenen Richtungen?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10434

A: Ja

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1

Dürfen Sie in dieser Situation umkehren?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10435

B: Nein

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1

Dürfen Sie an der nächsten Kreuzung links abbiegen?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10437

A: Ja

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1

Bedeutet das Zeichen das Ende einer Vorfahrtsstraße?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10440

B: Nein

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1

Kommen Sie in dieser Situation an eine Kreuzung mit einer Nebenstraße?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10441

A: Ja

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1

Informiert das unter dem Warnzeichen befindliche Schild über die Lage der Schienen und den Straßenverlauf auf dem Straßenbahnübergang?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Gesetzblatt] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, m.spät.Änd.)
B#10450

A: Ja

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1

Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Gesetzblatt] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, m.spät.Änd.)
B#10451

A: Ja

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1

Betrifft in dieser Situation die Geschwindigkeitsbegrenzung nur die äußere rechte Fahrspur?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10466

B: Nein

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1

Sie möchten an der Kreuzung links abbiegen. Haben Sie die Pflicht, dieses Manöver mit dem linken Fahrtrichtungsanzeiger zu signalisieren?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Gesetzblatt] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, m.spät.Änd.)
B#10469

A: Ja

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1

Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein, auch wenn in der Nähe keine Fußgängerüberwege sichtbar sind?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Gesetzblatt] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, m.spät.Änd.)
B#10474

A: Ja

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1

Soll man vor einem so ausgeschilderten Fußgängerüberweg immer anhalten?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Gesetzblatt] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, m.spät.Änd.)
B#10475

B: Nein

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1

Kommen Sie in dieser Situation an einen technischen Servicepunkt?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10476

A: Ja

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1

Sie haben vor, von der Autobahn Richtung Pruszków auszufahren. Sollen Sie auf die rechte Fahrspur wechseln?

Verordnung über Straßenverkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B#10505

A: Ja

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1

Informieren Sie in dieser Situation die Verkehrszeichen über die endende Fahrspur an der rechten Seite?

Verordnung über Verkehrszeichen und Signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B#10508

B: Nein

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1

Informieren Sie in dieser Situation die Verkehrszeichen über die endende Fahrspur an der linken Seite?

Verordnung über Verkehrszeichen und Signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B#10509

A: Ja

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1

Informieren Sie in dieser Situation die Zeichen über das Ende der Schnellstraße?

Verordnung über Verkehrszeichen und Signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B#10511

A: Ja

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1

Fahren Sie in dieser Situation auf eine Autobahn ein?

Verordnung über Straßenverkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B#10536

B: Nein

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1

Darf man hinter diesem Zeichen die Geschwindigkeit bis 130 km/h erhöhen?

Straßenverkehrsgesetz vom 20. Juni 1997 (Gesetzblatt 1997 Nr. 98 Pos. 602, in der jeweils geltenden Fassung).
B#12618

B: Nein

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1

Bedeutet das Zeichen die Ausfahrt aus einer Ortschaft?

Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#13237

A: Ja

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1

Bedeutet das Zeichen, dass Sie in eine Ortschaft einfahren?

Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#13242

A: Ja

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1

Fahren Sie in dieser Situation in eine geschlossene Ortschaft ein?

Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#13243

A: Ja

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3

Bedeutet das Zeichen, dass die Kinder an dieser Stelle durch eine befugte Person über die Straße geführt werden?

PT#2616

B: Nein

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3

Soll man in dieser Situation erwarten, dass diesen Übergang Kinder oft in Anspruch nehmen?

PT#2617

A: Ja

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1

Verweist deses Hinweiszeichen auf den Anfang einer Mehrgleisstrecke?

PT#4019

B: Nein

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3

Bedeutet das auf der Traktion befestigte Zeichen, dass Sie sich einer Kreuzung mit automatisch geregelten Ampel nähern?

PT#4022

A: Ja

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1

Soll man beim Erreichen einer so ausgeschilderten Stelle die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass die diese Stellen betretenden Fußgänger oder Radfahrer am Fußgängerüberweg bzw. Radüberweg nicht gefährdet werden?

PT#6941

A: Ja

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1

Soll man beim Erreichen einer so ausgeschilderten Stelle die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass die diese Stellen befahrenden Radfahrer nicht gefährdet werden?

PT#6942

A: Ja

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1

Informiert dieses Zeichen über einen Fußgängerüberweg, über den Radfahrer fahren dürfen?

PT#6943

B: Nein

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1

Fahren Sie nach dem Rechtsabbiegen an der nächsten Kreuzung Richtung Nadarzyn?

AM#11093

A: Ja

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1

Fahren Sie hinter diesem Zeichen eine Einbahnstraße?

AM#11125

B: Nein

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1

Haben die auf dieser Straße verkehrenden Fußgänger Vorrang vor dem Fahrzeug?

AM#11126

A: Ja

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1

Können Sie in der auf diese Weise ausgeschilderten Zone nicht ausgeschilderte, verlangsamende Schwellen erwarten?

AM#11127

A: Ja

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3

Haben Sie in dieser Situation Vorrang beim Befahren der verengten Fahrbahn vor dem Fahrzeug im Gegenverkehr?

AM#11147

B: Nein

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1

Werden Sie nach dem Linksabbiegen an der nächsten Kreuzung Richtung der Ortschaft Prażmów fahren?

AM#11246

B: Nein

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1

Informiert das Zeichen über das Befahren eines Wohngebiets?

AM#11247

A: Ja

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1

Erfolgt der Fahrzeugverkehr hinter diesem Zeichen nur in einer Richtung?

AM#11274

B: Nein

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