1 PktBOffizielle Nummer: 8522

Ordnen Sie sich hinter diesen Informationszeichen in den Verkehr ein?

Ordnen Sie sich hinter diesen Informationszeichen in den Verkehr ein?

Beschreibung

Art. 17 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) in Verbindung mit § 58 Abs. 1 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, denn die sichtbaren Informationszeichen D-41 „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und D-47 „Ende der internen Straße“ bedeuten, dass Sie auf eine öffentliche Straße ausfahren. Gemäß Art. 17 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Ausfahren aus einer internen Straße oder einem verkehrsberuhigten Bereich ein Einfahren in den fließenden Verkehr. Dies erfordert besondere Vorsicht und die Pflicht, allen anderen Verkehrsteilnehmern den Vorrang zu gewähren.