1 PktBOffizielle Nummer: 8426
Ist hinter diesem Informationszeichen das Rückwärtswahren erlaubt?
Beschreibung
Art. 23 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) in Verbindung mit § 56 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das im Video sichtbare Informationsschild D-37 „Tunnel“ bedeutet die Einfahrt in einen Tunnel. Gemäß den Vorschriften gilt im Tunnel ein absolutes Rückfahrverbot. Dieses Manöver ist durch Art. 23 Abs. 2 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes verboten, da es an einem Ort mit begrenztem Raum und eingeschränkter Sicht eine extreme Gefahr darstellt.