1 PktBOffizielle Nummer: 8424
Darf man beim Befahren der Straße mit diesen Verkehrsschildern weiterhin mit 30 km/h fahren?
Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (konsolidierter Text: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 58 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes.
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das sichtbare Informationsschild D-40 bedeutet die Einfahrt in eine „Wohnzone“. Gemäß Art. 20 Abs. 5 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes gilt im gesamten Bereich dieser Zone eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h. Das bedeutet, dass das Fahren mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h verboten ist.