1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7359
Weist das gezeigte Zeichen darauf hin, dass Sie, nachdem Sie an der Kreuzung links abgebogen sind, weiterhin auf einer Vorfahrtsstraße fahren?
Beschreibung
§ 43 Abs. 2 Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Dz.U. Nr. 170 Pos. 1393 in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das in der Videosequenz (Bilder 7-9) sichtbare Richtzeichen D-1 „Vorfahrtsstraße“ ist durch das Zusatzzeichen T-6a ergänzt. Gemäß § 43 Abs. 2 zeigt dieses Zusatzzeichen den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße mittels einer fetten Linie auf dem Kreuzungsschema an. Da die dicke Linie nach links abbiegt, bedeutet dieses Manöver die Fortsetzung der Fahrt auf der Vorfahrtsstraße.