1 PktBOffizielle Nummer: 8464
Hat in diesem Fall das Fahrzeug im Gegenverkehr den Vorrang auf der verengten Fahrbahnstrecke?

Beschreibung
§ 46 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das Schild D-5 „Vorfahrt vor dem Gegenverkehr“ informiert darüber, dass der Fahrer, der sich diesem Schild nähert, Vorfahrt hat. Der große, weiße Pfeil symbolisiert unsere Fahrtrichtung und der kleine, rote Pfeil die des Gegenverkehrs. Daher haben wir Vorfahrt und das entgegenkommende Fahrzeug ist verpflichtet, uns diese zu gewähren.