1 PktPTOffizielle Nummer: 6942

Soll man beim Erreichen einer so ausgeschilderten Stelle die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass die diese Stellen befahrenden Radfahrer nicht gefährdet werden?

Soll man beim Erreichen einer so ausgeschilderten Stelle die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass die diese Stellen befahrenden Radfahrer nicht gefährdet werden?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das Zeichen D-6b „Radfahrerüberfahrt“ kennzeichnet eine Stelle, die für das Überqueren der Fahrbahn durch Radfahrer vorgesehen ist. Der Fahrzeugführer, der sich einer solchen Stelle nähert, ist verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und die Geschwindigkeit so zu verringern, dass ein Radfahrer, der sich auf dieser Überfahrt befindet oder auf sie auffährt, nicht gefährdet wird.