1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6027
Sind Sie verpflichtet besonders vorsichtig zu sein, wenn Sie sich einer mit diesem Verkehrszeichen gekennzeichneten Stelle nähern?

Beschreibung
Art. 26 Abs. 1, Art. 2 Nr. 11, 12 und 22 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 47 Abs. 3, § 88 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das sichtbare Informationsschild D-6b „Fußgängerüberweg und Radfahrerüberfahrt“ verpflichtet immer zu besonderer Vorsicht. Gemäß Art. 26 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren und bereit sein, Fußgängern und Radfahrern, die sich auf dem Überweg befinden oder ihn betreten/befahren, Vorrang zu gewähren.