1 PktBOffizielle Nummer: 10466

Betrifft in dieser Situation die Geschwindigkeitsbegrenzung nur die äußere rechte Fahrspur?

Beschreibung

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das in der letzten Phase der Aufnahme sichtbare Zeichen B-33 „Geschwindigkeitsbeschränkung“ ist auf der rechten Straßenseite über einem Hinweisschild angebracht. Gemäß den Vorschriften gilt ein so aufgestelltes Verbotszeichen für die gesamte Fahrbahnbreite, also für alle Fahrstreifen in dieser Richtung. Damit die Beschränkung nur für den äußersten rechten Fahrstreifen gelten würde, müsste sich das Zeichen direkt über diesem Fahrstreifen befinden oder mit einem Zusatzschild versehen sein, das angibt, dass es nur für diesen Fahrstreifen gilt.