1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6042

Haben Sie auf der Straße hinter diesem Verkehrszeichen Vorfahrt vor den Fußgängern?

Beschreibung

§ 58 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen) Art. 20 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein. Das Informationsschild D-40 „Wohnzone“ bedeutet die Einfahrt in einen Bereich, in dem der Fußgänger absoluten Vorrang vor dem Fahrzeug hat. Der Fußgänger darf die gesamte Breite der Straße nutzen, und der Fahrer ist verpflichtet, ihm Vorrang zu gewähren. Zusätzlich gilt in der Wohnzone eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.