1 PktBOffizielle Nummer: 10475

Soll man vor einem so ausgeschilderten Fußgängerüberweg immer anhalten?

Beschreibung

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Gesetzblatt] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, m.spät.Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, es besteht keine Pflicht, vor jedem Fußgängerüberweg anzuhalten. Die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten und den Vorrang zu gewähren, entsteht, wenn sich ein Fußgänger auf dem Überweg befindet oder diesen betritt. Unabhängig davon muss der Fahrer immer besondere Vorsicht walten lassen und die Geschwindigkeit reduzieren, um zum Anhalten bereit zu sein.