1 PktBOffizielle Nummer: 10475
Soll man vor einem so ausgeschilderten Fußgängerüberweg immer anhalten?
Beschreibung
Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Gesetzblatt] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, m.spät.Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, es besteht keine Pflicht, vor jedem Fußgängerüberweg anzuhalten. Die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten und den Vorrang zu gewähren, entsteht, wenn sich ein Fußgänger auf dem Überweg befindet oder diesen betritt. Unabhängig davon muss der Fahrer immer besondere Vorsicht walten lassen und die Geschwindigkeit reduzieren, um zum Anhalten bereit zu sein.