1 PktBOffizielle Nummer: 10474

Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein, auch wenn in der Nähe keine Fußgängerüberwege sichtbar sind?

Beschreibung

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Gesetzblatt] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, m.spät.Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, bei der Annäherung an einen Fußgängerüberweg ist der Fahrer stets verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Das im Video sichtbare Warnzeichen A-16 „Fußgängerüberweg“ erinnert zusätzlich daran. Besondere Vorsicht bedeutet erhöhte Aufmerksamkeit und Reaktionsbereitschaft, da ein Fußgänger jederzeit im Bereich des Überwegs auftauchen kann.