1 PktBOffizielle Nummer: 8516
Nähern Sie sich der Stelle, wo die Radfahrer quer über die Straße passieren dürfen?

Beschreibung
Art. 2 Punkt 12 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) in Verbindung mit § 47 Abs. 3 und mit § 88 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Darüber informiert das auf der rechten Seite sichtbare Informationszeichen D-6b „Fußgängerüberweg und Radfahrerüberfahrt“. Das Vorhandensein der Überfahrt wird auch durch die horizontale Markierung P-11 auf der Fahrbahn bestätigt (roter Streifen mit weißen Linien). Wenn Sie sich einem solchen Ort nähern, müssen Sie besondere Vorsicht walten lassen und bereit sein, einem Radfahrer den Vorrang zu gewähren.