1 PktBOffizielle Nummer: 8497
Soll in dieser Situation das Anhalten des Fahrzeugs für das Gewähren der Vorfahrt direkt vor der bedingungslosen Haltelinie erfolgen?
Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 21 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das Schild B-20 „STOP“ und die Linie P-12 gebieten ein unbedingtes Anhalten des Fahrzeugs vor der Linie. Im Video ist jedoch zu sehen, dass die Situation an der Kreuzung von dieser Stelle aus aufgrund eingeschränkter Sicht nicht beurteilt werden kann. In einem solchen Fall müssen Sie nach dem obligatorischen Anhalten vor der Linie langsam bis zum Rand der Fahrbahn vorfahren und dort, falls erforderlich, ein zweites Mal anhalten, um effektiv Vorfahrt zu gewähren.