1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6035

Verpflichtet das nächste erkennbare Verkehrszeichen Zur Fahrt mit einer Geschwindigkeit bis 50 km/h?

Beschreibung

§ 66 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung) Art. 20 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das auf der rechten Seite sichtbare grüne Zeichen E-17a gibt lediglich den Namen des Ortes an, in den Sie einfahren, bedeutet jedoch nicht den Beginn einer geschlossenen Ortschaft. Gemäß § 66 Abs. 1 der Verordnung führt dieses Zeichen nicht zu einer automatischen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, die in einer mit dem Zeichen D-42 gekennzeichneten geschlossenen Ortschaft gilt. In dieser Situation gelten weiterhin die in Art. 20 festgelegten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen für Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.