1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7219

Sind Sie verpflichtet in dieser Situation, wenn Sie weiterfahren, die Absicht des Streifenwechsels anzukündigen?

Beschreibung

§ 49 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen) Art. 22 Abs. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das Informationszeichen D-14 „Ende eines Fahrstreifens“ kündigt das Ende des Fahrstreifens an, auf dem Sie sich bewegen. Dies zwingt den Fahrer, einen Fahrstreifenwechsel durchzuführen. Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes muss die Absicht, den Fahrstreifen zu wechseln, immer rechtzeitig und deutlich mit dem Fahrtrichtungsanzeiger signalisiert werden.