1 PktBOffizielle Nummer: 10164
Können hinter diesem Zeichen den Verkehr verlangsamenden Geräte mit keinen Warnzeichen ausgeschildert werden?
Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, in einem verkehrsberuhigten Bereich, der durch das Informationszeichen D-40 (im Video sichtbar) gekennzeichnet ist, müssen Einrichtungen zur Geschwindigkeitsreduzierung, wie z. B. Bremsschwellen, nicht mit zusätzlichen Warnzeichen A-11a gekennzeichnet sein. Die Einfahrt in den Bereich selbst ist ein Signal für den Fahrer, dass er solche baulichen Maßnahmen erwarten kann. Denken Sie daran, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h gilt.