1 PktA,B,C,D,T,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6039
Sind Sie verpflichtet in dieser Situation beim Fahrstreifenwechsel den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen?
Beschreibung
Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, jeder Fahrstreifenwechsel erfordert das Einschalten des entsprechenden Blinkers. Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer verpflichtet, die Absicht eines Fahrstreifenwechsels rechtzeitig und deutlich zu signalisieren. In dieser Situation, beim Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen, müssen Sie andere Fahrer über Ihr Manöver informieren, damit diese entsprechend reagieren können.