1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 13451

Können Langsamfahreinrichtungen, die sich auf der Straße hinter diesem Schild befinden, nicht mit Warnschildern gekennzeichnet werden?

Können Langsamfahreinrichtungen, die sich auf der Straße hinter diesem Schild befinden, nicht mit Warnschildern gekennzeichnet werden?

Beschreibung

§ 58 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31.07.2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das Zeichen D-40 „Verkehrsberuhigter Bereich“ informiert über die Einfahrt in einen Bereich, in dem besondere Verkehrsregeln gelten. Gemäß den Vorschriften müssen in einem solchen Bereich Vorrichtungen zur Geschwindigkeitsreduzierung, z. B. Bremsschwellen, nicht mit zusätzlichen Warnzeichen gekennzeichnet sein. Das Zeichen D-40 allein ist eine ausreichende Warnung für den Fahrer, der auf solche Hindernisse vorbereitet sein und mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h fahren muss.