1 PktBOffizielle Nummer: 12618
Darf man hinter diesem Zeichen die Geschwindigkeit bis 130 km/h erhöhen?
Beschreibung
Straßenverkehrsgesetz vom 20. Juni 1997 (Gesetzblatt 1997 Nr. 98 Pos. 602, in der jeweils geltenden Fassung).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das im Film gezeigte Verkehrszeichen D-7 „Schnellstraße“ weist darauf hin, dass Sie auf einer Schnellstraße fahren. Da diese Straße über zwei getrennte Fahrbahnen verfügt (zweibahnig ist), beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen 120 km/h. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist eine Geschwindigkeit von 130 km/h daher untersagt.