1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 13117

Informiert dieses Verkehrszeichen über eine Strecke, auf der die Fahrtgeschwindigkeit durch eingebaute Registergeräte kontrolliert und registriert wird?

Beschreibung

Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Zeichen und Signale (Gesetzblatt 2019 Pos. 2310, in der jeweils geltenden Fassung) § 60b Abs. 2
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das am Ende der Aufnahme sichtbare Zeichen D-51a „Abschnittskontrolle“ zeichnet sich durch das Symbol zweier Erfassungsgeräte aus. Gemäß § 60b Abs. 2 der Verordnung informiert dieses Zeichen über den Beginn eines Straßenabschnitts, auf dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit kontrolliert und registriert wird. Das bedeutet, dass das System Ihre Geschwindigkeit basierend auf der Fahrzeit zwischen den Einfahrts- und Ausfahrtsportalen berechnet.