1 PktBOffizielle Nummer: 10419
Verlassen Sie in dieser Situation das Wohngebiet?
Beschreibung
Verordnung über Verkehrszeichen und Signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, in dieser Situation verlassen Sie keine Wohngegend (verkehrsberuhigter Bereich). Die Ausfahrt aus einer Wohngegend wird durch das Schild D-41 „Ende der Wohngegend“ gekennzeichnet. Dieses Schild ist in der Aufnahme nicht sichtbar, und die Umgebung der Straße (Nähe zu einer Schnellstraße) deutet nicht darauf hin, dass Sie sich in einer solchen Zone befinden.