1 PktBOffizielle Nummer: 10419

Verlassen Sie in dieser Situation das Wohngebiet?

Beschreibung

Verordnung über Verkehrszeichen und Signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, in dieser Situation verlassen Sie keine Wohngegend (verkehrsberuhigter Bereich). Die Ausfahrt aus einer Wohngegend wird durch das Schild D-41 „Ende der Wohngegend“ gekennzeichnet. Dieses Schild ist in der Aufnahme nicht sichtbar, und die Umgebung der Straße (Nähe zu einer Schnellstraße) deutet nicht darauf hin, dass Sie sich in einer solchen Zone befinden.