2 PktBOffizielle Nummer: 8062

Warnt dieses Zeichen vor einer Kreuzung mit der Einmündung einer Einbahnstraße von links?

Beschreibung

§ 5 Abs. 2 Punkt 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393 m. n. V.) in Verb. mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz.U. 2012, Pos. 1137 m. n. V.)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das im Film sichtbare Zeichen ist A-6c „Einmündung einer untergeordneten Straße von links“. Es warnt vor einer Kreuzung, an der Sie Vorfahrt haben, informiert jedoch nicht darüber, ob die Querstraße eine Einbahnstraße ist. Gemäß § 5 Abs. 2 Punkt 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale regelt dieses Zeichen nur das Vorrangverhältnis und nicht die Verkehrsorganisation auf der Querstraße.