2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3863

Beträgt in der dargestellten Situation die Entfernung von dem Warnzeichen bis zur gefährlichen Stelle bis zu 100 m?

Beträgt in der dargestellten Situation die Entfernung von dem Warnzeichen bis zur gefährlichen Stelle bis zu 100 m?

Beschreibung

§ 3 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Die Entfernung, in der ein Warnzeichen vor einer Gefahrenstelle aufgestellt wird, hängt von der zulässigen Geschwindigkeit auf der Straße ab. Da das sichtbare Zeichen B-33 die Geschwindigkeit auf 40 km/h begrenzt (also 60 km/h nicht überschreitet), wird das Warnzeichen A-20 in einer Entfernung von bis zu 100 Metern vor der Stelle aufgestellt, an der der Gegenverkehr beginnt.