2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3863
Beträgt in der dargestellten Situation die Entfernung von dem Warnzeichen bis zur gefährlichen Stelle bis zu 100 m?

Beschreibung
§ 3 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Die Entfernung, in der ein Warnzeichen vor einer Gefahrenstelle aufgestellt wird, hängt von der zulässigen Geschwindigkeit auf der Straße ab. Da das sichtbare Zeichen B-33 die Geschwindigkeit auf 40 km/h begrenzt (also 60 km/h nicht überschreitet), wird das Warnzeichen A-20 in einer Entfernung von bis zu 100 Metern vor der Stelle aufgestellt, an der der Gegenverkehr beginnt.
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