2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 985

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einem Bahnübergang gewarnt, der weder mit Schranken noch mit Halbschranken ausgestattet ist?

Wirst du in der abgebildeten Situation vor einem Bahnübergang gewarnt, der weder mit Schranken noch mit Halbschranken ausgestattet ist?

Beschreibung

§ 6 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das auf der rechten Seite sichtbare Warnzeichen A-9 "Beschrankter Bahnübergang" (Zaunsymbol) informiert über die Annäherung an einen Bahnübergang, der mit Schranken oder Halbschranken ausgestattet ist. Gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale wird dieses Zeichen vor Bahnübergängen verwendet, an denen der Verkehr durch Schranken gesperrt wird. Die darunter angebrachte Bake mit drei Streifen (G-1a) informiert zusätzlich über die Entfernung zu dieser Gefahrenstelle.