2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 985
Wirst du in der abgebildeten Situation vor einem Bahnübergang gewarnt, der weder mit Schranken noch mit Halbschranken ausgestattet ist?

Beschreibung
§ 6 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das auf der rechten Seite sichtbare Warnzeichen A-9 "Beschrankter Bahnübergang" (Zaunsymbol) informiert über die Annäherung an einen Bahnübergang, der mit Schranken oder Halbschranken ausgestattet ist. Gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale wird dieses Zeichen vor Bahnübergängen verwendet, an denen der Verkehr durch Schranken gesperrt wird. Die darunter angebrachte Bake mit drei Streifen (G-1a) informiert zusätzlich über die Entfernung zu dieser Gefahrenstelle.
← Vorherige Frage
In der dargestellten Situation wirst du vor einer Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße gewarnt. Zeigt das unter dem Zeichen angebrachte Schild ihren tatsächlichen Verlauf?
Nächste Frage →
Wirst du in der abgebildeten Situation vor einem Bahnübergang gewarnt, der mit Schranken oder Halbschranken ausgestattet ist?