3 PktBOffizielle Nummer: 7248

Darf man beim Fahren eines Fahrzeugs mit zulässigem Gesamtgewicht 2,5 t in geschlossener Ortschaft auf einer so ausgeschilderten Straße 70 km/h fahren?

Darf man beim Fahren eines Fahrzeugs mit zulässigem Gesamtgewicht 2,5 t in geschlossener Ortschaft auf einer so ausgeschilderten Straße 70 km/h fahren?

Beschreibung

§ 27 Abs. 3 der Verordnung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja.

Das sichtbare Verbotszeichen B-33 „Geschwindigkeitsbegrenzung“ erhöht die zulässige Geschwindigkeit auf 70 km/h. Obwohl in geschlossenen Ortschaften standardmäßig eine Begrenzung von 50 km/h gilt, hat dieses Zeichen Vorrang. Das erhöhte Tempolimit gilt u.a. für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t, sodass das im Frage stehende Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h fahren darf.