3 PktBOffizielle Nummer: 7249
Mit welcher Höchstgeschwindigkeit darf man einen PkW mit dem zulässigen Gesamtgewicht auf einer Schnellstraße mit einer Fahrbahn fahren?

Beschreibung
Art. 20 Abs. 3 Pkt. 1 lit. c des Gesetzes über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: 100 km/h
Das auf der rechten Seite sichtbare Zeichen D-7 „Schnellstraße“ informiert darüber, dass Sie auf eine solche Straße auffahren. Gemäß Art. 20 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für einen Personenkraftwagen auf einer einbahnigen Schnellstraße 100 km/h. Beachten Sie, dass auf einer zweibahnigen Schnellstraße dieses Limit höher ist und 120 km/h beträgt.