3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7282
Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, dem Radfahrer die Vorfahrt zu gewähren?
Beschreibung
Art. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 97 Abs. 1 und 2, in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Punkt 1, § 72 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, in dieser Situation sind Sie nicht verpflichtet, Vorfahrt zu gewähren. Die Richtungsampel S-3, die einen grünen Pfeil für das Geradeausfahren anzeigt, garantiert eine sogenannte kollisionsfreie Durchfahrt. Das bedeutet, die Verkehrsregelung ist so gestaltet, dass, wenn Sie grünes Licht haben, der Radfahrer zur gleichen Zeit ein rotes Signal hat. Daher haben Sie Vorfahrt.