3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7283

Gilt dieses Verbotszeichen ausschließlich für die Straßenseite, auf der sich dieses Verbotszeichen befindet?

Beschreibung

§ 28 Abs. 3 Punkt 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das Verbotsschild B-35 „Halteverbot“ gilt ausschließlich für die Straßenseite, auf der es aufgestellt ist. Dies ist eine allgemeine Regel für Schilder, die das Halten und Parken betreffen. In der im Film gezeigten Situation gilt das Verbot also auf der rechten Seite der Fahrbahn bis zur nächsten Kreuzung.