3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7284

Sie haben vor dem Fußgängerübergang angehalten. Sind Sie auch verpflichtet, vor der unmittelbar hinter dem Übergang sichtbaren Linie anzuhalten?

Beschreibung

§ 21 Abs. 1 Punkt 1 und § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das Schild B-20 „Stop“ verpflichtet den Fahrer, vor der Einfahrt in die Kreuzung unbedingt anzuhalten. Die Stelle, an der angehalten werden muss, wird durch das horizontale Verkehrszeichen P-12 „Haltelinie“ angezeigt. Da sich diese Linie in der gezeigten Situation hinter dem Fußgängerüberweg befindet, entbindet das Anhalten, um einem Fußgänger Vorrang zu gewähren, nicht von der Pflicht, erneut an dieser Linie anzuhalten.