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Verbots- und Gebotsschilder

176 Fragen in dieser Kategorie

Verbotsschilder (Kategorie B) und Gebotsschilder (Kategorie C) gehören zu den wichtigsten Verkehrszeichen in Polen. Verbotsschilder sind rund mit rotem Rand und weißem Hintergrund, Gebotsschilder sind rund mit blauem Hintergrund. Diese Schilder legen fest, was an einer bestimmten Stelle verboten oder vorgeschrieben ist, und unterscheiden sich teilweise von den deutschen Entsprechungen.

Warum diese Kategorie für die Prüfung wichtig ist

Diese Kategorie hat das größte Gewicht in der Prüfung — bis zu 5-6 Fragen können aus diesem Bereich stammen. Die hohe Anzahl an Schildern (über 60 verschiedene Verbots- und Gebotsschilder) macht diesen Bereich besonders lernintensiv. Fehler hier wirken sich stark auf das Gesamtergebnis aus, da sie oft Situationen betreffen, in denen ein Verstoß direkte Unfallgefahr bedeutet.

Häufige Fehler und Tipps

Deutsche Fahrer sollten besonders auf Unterschiede achten: In Polen gilt das Schild B-20 (STOP) an Kreuzungen mit Bahnübergängen häufiger als in Deutschland. Das Schild B-1 (Einfahrt verboten) und B-2 (Durchfahrt verboten) werden oft verwechselt. Gebotsschilder wie C-2 (Rechtsabbiegen Pflicht) gelten unmittelbar an der Kreuzung. Merken Sie sich: Ein Verbotsschild gilt ab dem Aufstellungsort bis zur nächsten Kreuzung, sofern kein Aufhebungszeichen vorhanden ist.

3

Gilt in der dargestellten Situation das durch dieses Zeichen eingeführte Verbot ab der Stelle, auf der dieses Zeichen aufgestellt ist?

§ 15 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Straßenverkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1091

A: Ja

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3

Zeigt das unter diesem Verkehrzeichen angebrachte Schild die Länge des Fahrbahnabschnittes an, für den dieses Verbot gilt?

§ 15 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Straßenverkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1092

A: Ja

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3

Bedeutet das auf der rechten Fahrbahn aufgestellte Zeichen ein Verkehrsverbot für beide Fahrtrichtungen?

§ 16 Abs. 1 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1366

A: Ja

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3

Darfst du über die gezeigte Einfahrt in die Waschanlage einfahren?

§ 17 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1368

B: Nein

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3

Darfst du in der dargestellten Situation rechts abbiegen?

§ 17 Abs. 1 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1369

B: Nein

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3

Näherst du dich in der dargestellten Situation einer Vorfahrtsstraße?

§ 21 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1421

A: Ja

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3

Bist du in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, vor diesem Zeichen anzuhalten?

§ 21 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz.U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1423

B: Nein

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3

Darfst du in der abgebildeten Situation links abbiegen?

§ 22 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1427

B: Nein

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3

Darfst du auf der abgebildeten Kreuzung wenden?

§ 22 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1428

B: Nein

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3

Bezieht sich das abgebildete Verbotsverkehrszeichen, das sich im Kreuzungsbereich befindet, nur auf die Fahrbahn, an der es aufgestellt worden ist?

§ 22 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1430

A: Ja

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3

Darfst du in der abgebildeten Situation rechts in die nächstgelegene Fahrbahn abbiegen?

§ 22 Abs. 1 Pkt. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1516

B: Nein

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3

Gilt für dich in der abgebildeten Situation das Wendeverbot ab der Stelle, wo das Zeichen aufgestellt ist, bis zur einschließlich der nächstgelgenen Krezung?

§ 22 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1517

A: Ja

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3

Darfst du in der abgebildeten Situation auf der nächstfolgenden Kreuzung links abbiegen?

§ 22 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1518

A: Ja

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3

Du lenkst einen LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 3,5 t. Darfst du in der dargestellten Situation einen PKW überholen?

§ 23 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
B#1526

A: Ja

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3

Darfst du auf den verengten Abschnitt der Fahrbahn auffahren, wenn du dadurch den aus der entgegengesetzen Richtung Kommenden zum Anhalten nicht zwingst?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 25 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1531

A: Ja

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3

Zeigt in der dargestellten Situation das unter dem Zeichen angebrachte Schild die Entfernung des Zeichens von der Stelle an, wo du die Pflicht hast, anzuhalten?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 26 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 5 Punkt 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,A1,A2,B1,C1,D1#1533

A: Ja

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3

Gilt das mit dem gezeigten Zeichen ausgesprochene Verbot für dich bis zur nächsten Kreuzung?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 32 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1540

A: Ja

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3

Darfst du auf der Strasse hinter diesem Zeichen dein Fahrzeug für die Dauer von einer Minute anhalten?

§ 28 Abs. 2 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1541

B: Nein

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3

Darfst du auf der abgebildeten Kreuzung ausschließlich links abbbiegen?

§ 35 Abs. 1 Punkt 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1542

A: Ja

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3

Zeigt das unter diesem Verbotszeichen angebrachte Schild die Länge des Straßeabschnittes, auf dem es gilt?

§ 15 Abs. 5 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1891

A: Ja

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3

Du lenkst einen PKW. Darfst du in der dargestellten Situation auf die Brücke einfahren?

§ 18 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
B#2824

B: Nein

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3

Du lenkst eine 11 m lange Fahrzeugkombination. Darfst du in die Tankstelle hinter dem gezeigten Zeichen einfahren?

§ 20 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
B,C,D,T,C1,D1#2837

B: Nein

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3

Verbietet dir das gezeigte Zeichen die einspurigen Motorräder zu überholen?

§ 23 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,A1,A2,B1,C1,D1#2841

B: Nein

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3

Gilt in dieser Situation das mit dem Zeichen ausgesprochene Verbot ab der Stelle, wo das Zeichen aufgestellt ist?

§ 15 Abs. 5 Pkt. 2 sowie 26 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,A1,A2,C1,D1#2842

B: Nein

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3

Zeigt das unter dem gezeigten Verbotszeichen angebrachte Schild die Entfernung von der Stelle ab, an der dieses Verbot gilt?

§ 15 Abs. 5 Pkt. 2 sowie 26 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
B,C,D,T,A1,A2,C1,D1#2843

A: Ja

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3

Bedeutet das auf der rechten Fahrbahn angebrachte Zeichen, dass sie für den Strassenverkehr gesperrt ist?

§ 16 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3177

A: Ja

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3

Kann das auf der Fahrbahn hinter dem abgebildeten Zeichen stehengelassene Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt werden?

§ 28 Abs. 2 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3426

A: Ja

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3

Du lenkst einen Motorwagen. Verbietet dir das gezeigte Zeichen, mehrspurige Motorwagen zu überholen?

§ 23 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,A1,A2,B1,C1,D1#3642

A: Ja

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3

Du lenkst einen Motorwagen. Verbietet dir das gezeigte Zeichen einspurige Motorfahrzeuge zu überholen?

§ 23 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,A1,A2,B1,C1,D1#3643

B: Nein

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3

Bist du in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, vor der Vorfahrtsstraße anzuhalten?

§ 21 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz.U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3685

A: Ja

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3

Du beabsichtigst die Fahrt auf der hier gezeitgten Straße fortzusetzen. Hast du die Pflicht, denjenigen Fahrzeugführern Vorfahrt zu geben, die sich auf dieser Straße fortbewegen?

§ 21 Abs. 1 Pkt. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3686

A: Ja

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3

Darfst du in der dargestellten Situation auf den verengten Straßenabschnitt hineinfahren, wenn dadurch kein Anhalten von dem Entgegenkommenden erzwungen wird?

§ 25 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3906

A: Ja

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3

Bist du in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, ausschließlich rechts abzubiegen?

§ 35 Abs. 1 Pkt. 8 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3907

B: Nein

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3

Darfst du in der dargestellten Situation über den Bahnübergang rüberfahren, ohne angehalten zu haben?

§ 21 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4258

B: Nein

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3

Dürfen Sie auf die Straße hinter diesem Verkehrszeichen fahren, um zu wenden?

§ 16 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6016

B: Nein

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3

Dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug (ohne Anhänger), dessen tatsächliches Gesamtgewicht 3 t beträgt, hinter dieses Verkehrszeichen fahren?

§ 20 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
B,C,D,B1,C1,D1#6017

A: Ja

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3

Müssen Sie in dieser Situation unmittelbar vor der Haltelinie anhalten und nicht vor dem Verkehrszeichen?

§ 21 Abs. 1 und 2, § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6018

A: Ja

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3

Dürfen Sie an der nächsten Kreuzung wenden?

§ 22 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6019

B: Nein

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3

Dürfen Sie in dieser Situation hinter dem Verkehrszeichen links abbiegen?

§ 35 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6021

B: Nein

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3

Gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung nur bis zur nächsten Kreuzung?

§ 31 Abs. 1 und 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6022

B: Nein

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3

Dürfen Sie an dieser Kreuzung wenden?

§ 22 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6023

B: Nein

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3

Dürfen Sie in dieser Situation auf der nächsten Kreuzung nach rechts abbiegen?

§ 35 Abs. 1 Punkt 5 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6024

B: Nein

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3

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, geradeaus zu fahren?

§ 35 Abs. 1 Punkt 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7270

A: Ja

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3

Dürfen Sie in dieser Situation an der Kreuzung in der entgegengesetzten Richtung zum Gebotszeichen fahren?

§ 36 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7271

B: Nein

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3

Dürfen Sie auf dem Fahrbahnabschnitt vor dem sichtbaren Verkehrszeichen anhalten?

§ 28 Abs. 2 und 7 Punkt 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7272

B: Nein

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3

Dürfen Sie in dieser Situation an der nächsten Kreuzung wenden?

§ 22 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7274

B: Nein

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3

Dürfen Sie in dieser Situation wenden?

§ 22 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7277

B: Nein

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3

Verbietet Ihnen das auf der linken Seite sichtbare Verbotszeichen auch das Wenden an der nächsten Kreuzung?

§ 22 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7279

A: Ja

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3

Dürfen Sie in dieser Situation rechts abbiegen, ohne anzuhalten?

§ 21 Abs. 1 Pkt. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7280

B: Nein

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3

Gilt dieses Verbotszeichen ausschließlich für die Straßenseite, auf der sich dieses Verbotszeichen befindet?

§ 28 Abs. 3 Punkt 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7283

A: Ja

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3

Sie haben vor dem Fußgängerübergang angehalten. Sind Sie auch verpflichtet, vor der unmittelbar hinter dem Übergang sichtbaren Linie anzuhalten?

§ 21 Abs. 1 Punkt 1 und § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7284

A: Ja

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3

Verbietet dir dieses Verbotsschild an der nächsten Kreuzung rechts abzubiegen?

§ 22 Abs. 1 Punkt 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170 Pos. 1393 in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7348

A: Ja

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3

Darfst du in der dargestellten Situation rechts, in die Straße abbiegen, die zu sehen ist?

§ 17 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7821

B: Nein

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3

Informiert das Zeichen über die Mindestgeschwindigkeit, mit der man fahren darf?

§ 27. Abs. 1. der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8353

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation das Fahrzeug auf der Fahrbahn der Brücke anhalten?

Art. 49 Abs. 1 Punkt 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
B#8356

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation auf der Kreuzung umkehren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Punkt 1 und Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8359

B: Nein

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3

Werden Sie in dieser Situation über die Fahrt auf einer Einbahnstraße informiert?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 35 Abs. 1, Punkt 5 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8360

B: Nein

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3

Haben Sie in dieser Situation Vorrang auf der verengten Fahrbahnstrecke?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 25 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8361

B: Nein

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3

Darf man hinter diesem vertikalen Zeichen die Straße befahren, soweit man den Verkehr anderen Fahrzeugen nicht behindert?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8363

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation auf die Kreuzung einfahren, ohne anzuhalten?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 21 Abs. 1 und 2, in Verbindung mit § 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8364

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation geradeaus über die Kreuzung fahren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Punkt 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8365

B: Nein

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3

Soll man in dieser Situation jeweils vor dem Schild STOP anhalten, um Vorfahrt zu gewähren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 21 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8366

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation beim Rechtsabbiegen auf die Kreuzung einfahren, ohne anzuhalten?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 21 Abs. 1 und 2, in Verbindung mit § 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8367

B: Nein

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3

Bedeutet diese Ausschilderung, dass Sie rechts in die nächste Straße abbiegen sollen?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 35 Abs. 1, Punkt 9 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8368

B: Nein

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3

Verbietet das Verbot das Linksabbiegen auf der nächsten Kreuzung?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 22 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8371

B: Nein

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3

Darf man auf dieser Kreuzung rechts abbiegen, ohne früher anzuhalten?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 21 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8373

B: Nein

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3

Soll auf dieser Kreuzung das Anhalten des Fahrzeugs vor dem STOP Schild erfolgen?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 21 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8374

B: Nein

Question media
3

Soll man in dieser Situation beim Geradeausfahren über die Kreuzung vor dem STOP Schild anhalten?

Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen)
B#8378

B: Nein

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3

Ist das Umkehren in dieser Situation zulässig?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 22 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8380

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation über den Übergang ohne Anhalten fahren, soweit kein Schienenfahrzeug kommt?

Art. 3 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 und 2 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 21 Abs. 1 Pkt. 1 in Verbindung mit Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8383

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation den Übergang ohne Anhalten befahren, soweit kein Schienenfahrzeug kommt?

Art. 3 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 21 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8386

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation an der nächsten Kreuzung umkehren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 22 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8387

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation an der nächsten Kreuzung umkehren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 22 Abs. 5 und § 72 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8388

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation an der nächsten Kreuzung umkehren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 22 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8389

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation an der nächsten Kreuzung umkehren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 22 Abs. 1 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8391

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation beim Senden dieses Lichtsignals auf der Kreuzung links abbiegen?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 22 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8392

B: Nein

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3

Verbietet das präsentierte Verbot, links auf der Kreuzung abzubiegen?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 22 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8393

B: Nein

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3

Soll man in dieser Situation jeweils vor der Einfahrt auf die Kreuzung anhalten?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (einheitlicher Text: GBl. 2012, Pos. 1137 in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8400

A: Ja

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3

Soll man in dieser Situation über die Kreuzung geradeaus fahren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 35 Abs. 1, Pkt. 5 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8401

A: Ja

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3

Soll man in dieser Situation vor dem Rechtsabbiegen vor der Querstrße anhalten?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 21 Abs. 1 und 2, in Verbindung mit § 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8402

A: Ja

Question media
3

Ist es verboten, hinter diesem Zeichen die Straße zu befahren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8403

A: Ja

Question media
3

Gilt in dieser Situation das vertikale Verkehrszeichen "Anhalten verboten" auch für den ungepflasterten Straßenrand?

§ 28 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137 und 1448)
B#8406

A: Ja

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3

Darf man in dieser Situation die verengte Fahrbahnstrecke befahren?

Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 25 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8414

A: Ja

Question media
3

Darf man in dieser Situation am Bordstein vor dem Zeichen anhalten?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#9365

B: Nein

Question media
3

Darf man in dieser Situation am Bordstein vor dem Zeichen anhalten?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#9366

B: Nein

Question media
3

Darf man in dieser Situation geradeaus über die Kreuzung fahren?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9371

B: Nein

Question media
3

Darf man in dieser Situation hinter dem sichtbaren Zeichen mit zwei Rädern einer Seite auf dem Bürgersteig anhalten?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#9372

B: Nein

Question media
3

Darf man in dieser Situation mit zwei Rädern einer Seite auf dem Radweg anhalten?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9375

B: Nein

Question media
3

Bedeutet das Zeichen in dieser Situation das Verkehrsverbot für die Fahrzeuge mit einer Höhe (auch samt Ladung) über 3,1 m?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9376

A: Ja

Question media
3

Bedeutet das Verbot unter dem Schild der geschlossenen Ortschaft, dass das Verbot auf dem Gebiet der ganzen geschlossenen Ortschaft gilt, ausgenommen Strecken, wo es durch ein anderes Verkehrszeichen geändert bzw. widerrufen wurde?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9377

A: Ja

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3

Gilt das Halteverbot in dieser Situation auch für den Bürgersteig?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#9379

A: Ja

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3

Sie fahren ein Fahrzeug in geschlossener Ortschaft. Gilt das abgebildete Verbot für PkWs?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9382

A: Ja

Question media
3

Sie fahren ein Fahrzeug in geschlossener Ortschaft. Gilt das abgebildete Verbot für die Motorräder?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9383

A: Ja

Question media
3

Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug hinter dem Zeichen am Fahrbahnrand anhalten?

§ 28 Abs. 7 Pkt. 1 sowie § 28 Abs. 3 Pkt. 1 Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9564

A: Ja

Question media
3

Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug vor dem Zeichen am Fahrbahnrand anhalten?

§ 28 Abs. 7 Ziff. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9565

B: Nein

Question media
3

Dürfen Sie in dieser Situation umkehren?

§ 22 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9633

B: Nein

Question media
3

Gilt das abgebildete Verbot nur einschließlich bis zur nächsten Kreuzung?

§ 22 Abs. 5 Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9634

A: Ja

Question media
3

Dürfen Sie in dieser Situation an dieser Kreuzung links abbiegen?

§ 35 Abs. 1 Ziff. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9652

B: Nein

Question media
3

Wird das Überholverbot an dieser Straße nach dem Kurvenauslauf aufgehoben?

§ 32 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9668

B: Nein

Question media
3

Darf man in dieser Situation rechts abbiegen?

§ 17 Abs.1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9979

B: Nein

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3

Soll man in der Situation genau vor dem vertikalen Verkehrszeichen "Stop" anhalten?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10140

B: Nein

Question media
3

Darf man die Fahrt nach rechts fortsetzen, ohne anzuhalten?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10141

B: Nein

Question media
3

Darf man in der Situation links abbiegen, ohne anzuhalten?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10152

B: Nein

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3

Soll man in der Situation Vorfahrt dem von rechts kommenden Fahrzeug gewähren?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
B#10154

B: Nein

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3

Fließt der Verkehr an der Kreuzung um die Insel in beiden Richtungen?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10156

B: Nein

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3

Informiert Sie das sichtbare Zeichen über die anfangende Einbahnstraße?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
B#10158

B: Nein

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3

Dürfen Sie in dieser Situation mit einem PkW geradeaus fahren?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10293

A: Ja

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3

Sie führen einen PkW mit einem leichten Anhänger. Dürfen Sie die Straße hinter dem sichtbaren Verbot befahren?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10294

A: Ja

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3

Soll man vor dem Zeichen "Vorrang für den Gegenverkehr" in jeder Situation anhalten?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10299

B: Nein

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3

Bedeutet das Verkehrszeichen ein Verkehrsverbot für die Fahrzeuge, deren Höhe (auch mit Ladung) 3 m übersteigt?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10336

A: Ja

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3

Darf man hinter diesem Zeichen das Fahrzeug länger als eine Minute anhalten?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10340

B: Nein

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3

Sollen Sie in dieser Situation genau vor dem Fußgängerüberweg anhalten?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10347

B: Nein

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3

Sie führen einen PkW mit Fahrrädern auf dem Dach mit einer Gesamthöhe von 2,6 m. Dürfen Sie sicher für die Ladung geradeaus fahren?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10352

B: Nein

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3

Gilt das Gebot "geradeaus fahren" an der nähesten Kreuzung oder an der Stelle, wo ein Richtungswechsel der Fahrt möglich wäre?

Verordnung über Verkehrszeichen und Signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#13385

A: Ja

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3

Sie führen einen PkW. Dürfen Sie hinter dem sichtbaren Zeichen überholen?

Verordnung über Straßenverkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B#10526

A: Ja

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3

Du transportierst mit einer 10 m langen Fahrzeugkombination eine Ladung, die aus dem Hänger hinten 0,5 m herausragt. Darfst du auf die Straße hinter dem gezeigten Zeichen einfahren?

§ 20 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m.Ä.).
B,C,T,C1#11502

B: Nein

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3

Dürfen Sie in dieser Situation links abbiegen?

PT#2519

A: Ja

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3

Wird das mit diesem Zeichen eingeführte Verbot an der nächsten Straßenkreuzung aufgehoben?

PT#2672

B: Nein

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3

Wird das mit diesem Zeichen eingeführte Verbot an der nächsten Schienenkreuzung bzw. -abgabelung aufgehoben?

PT#2688

A: Ja

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3

Du lenkst ein einspuriges Motorrad. Darfst du in der dargestellten Situation auf die Brücke einfahren?

A,A1,A2#2825

A: Ja

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3

Du lenkst einen LKW mit der zulässigen Gesamtmasse von 12 t. Darfst du in der dargestellten Situation über dieses Tor auf die Autobahn einfahren?

C#2832

A: Ja

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3

Du lenkst einen landwirtschaftlichen Schlepper. Darfst du auf die Straße hinter dem gezeigten Verbotszeichen einfahren?

T#2833

B: Nein

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3

Du lenkst ein Fahrzeug, das 2,8 m hoch und bis zu einer Höhe von 3,8 m beladen ist, Darfst du auf die Straße auffahren, die hinter dem gezeigten Zeichen zu sehen ist?

C,T,C1#2835

B: Nein

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3

Du lenkst ein Fahrzeug mit der zulässigen Gesamtmasse von 16 t, dessen tatsächliche Gesamtmasse 14 t beträgt. Darfst du auf die Brücke auffahren, die zu sehen ist?

C,D#2840

A: Ja

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1

Du lenkst einen Lkw mit dem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t. Darfst du in dieser Situation auf der nächsten Kreuzung links abbiegen?

C#2856

B: Nein

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1

Du lenkst ein Gelenkkraftfahrzeug mit der zulässigen Gesamtmasse von 24 t. Ist auf der Straße hinter diesem Zeichen der Aufenthalt deines Fahrzeuges nur auf den zu diesem Zwecke bestimmten Parkplätzen erlaubt?

C#2875

A: Ja

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3

Ist die unter diesem Warnzeichen platzierze Geschwindigkeitsbeschränkung nur auf das Gebiet der Straßenarbeiten bezogen und wird diese beim Verlassen dieses Gebiets aufgehoben?

PT#3460

B: Nein

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3

Gilt die durch das Zeichen eingeführte Geschwindigkeitsbeschränkung nur bis zur nächsten Kreuzung bzw. Schienenkreuzung, soweit andere Zeichen es nicht anders regeln?

PT#4018

A: Ja

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3

Auf welcher Strecke gilt die aus diesem Zeichen resultierende Geschwindigkeitsbeschränkung?

PT#4104

C: bis zur nächsten Gleiskreuzung (-gabel)

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3

Auf welcher Strecke gilt die aus diesem Zeichen resultierende Geschwindigkeitsbeschränkung?

PT#4105

B: Bis zur Aufstellung des Widerrufs.

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3

Wie soll sich der Straßenbahnfahrer auf der Strecke hinter dem sichtbaren Verbot verhalten?

PT#4106

B: Er soll maximal die auf dem Zeichen ausgewiesene Geschwindigkeit fahren.

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Darfst du auf einer so gekennzeichneten Straße mit einem Bus mit Einzelachslast von 10 Tonnen fahren?

D#4409

A: Ja

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Darf man auf einer so gekennzeichneten Straß mit einem LKW mit Einzelachslast von 10 Tonnen fahren?

C#4415

A: Ja

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Bedeutet das unter der Ampel montierte Zeichen ein Einfahrverbot auf die Weiche sowie die Anhaltspflicht und Überprüfung der richtigen Position der gebogenen Zungen?

PT#4538

A: Ja

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3

Gilt die durch dieses Zeichen eingeführte Geschwindigkeitsbeschränkung nur bis zur nächsten Kreuzung bzw. Gleisüberschneidung, soweit andere Zeichen es nicht anders anordnen?

PT#4568

A: Ja

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Dürfen Sie in eine so gekennzeichnete Straße rechts einbiegen, wenn Sie mit ein Motorfahrrad fahren?

AM#6050

A: Ja

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1

Dürfen Sie hinter diesem Verkehrszeichen rechts abbiegen, wenn Sie mit ein Motorfahrrad fahren?

AM#6051

A: Ja

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Welches von den gezeigten Verkehrszeichen verbietet die Geschwindigkeit von 40 km/h zu überschreiten?

A,AM,A1,A2#6479

C: C.

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3

Welches von den genannten Fahrzeugen dürfen Sie nicht überholen, wenn Sie ein Kraftrad auf der Straße hinter diesem Zeichen fahren?

A,A1,A2#6480

C: Pkw.

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Welches von den genannten Fahrzeugen dürfen Sie überholen, wenn Sie ein Kraftrad auf der Straße hinter diesem Verkehrszeichen fahren?

A,A1,A2#6481

B: Einspuriges Kraftrad.

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Welches von den genannten Fahrzeugen dürfen Sie überholen, wenn Sie ein Kraftrad auf der Straße hinter diesem Verkehrszeichen fahren?

A,A1,A2#6482

C: Motorfahrrad.

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3

Welches von den genannten Fahrzeugen darf in die Straße hinter diesem Verkehrszeichen einfahren?

A,A1,A2#6483

A: Einspuriges Kraftrad.

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Welches von den genannten Fahrzeugen darf in die Straße hinter diesem Verkehrszeichen nicht einfahren?

A,A1,A2#6484

C: Kraftrad mit Beiwagen.

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Welches von den genannten Fahrzeugen dürfen Sie überholen, wenn Sie ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug auf einer Straße hinter diesem Zeichen fahren?

AM#6494

B: Einspuriges Kraftrad.

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3

Welches von den genannten Fahrzeugen dürfen Sie überholen, wenn Sie ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug auf einer Straße hinter diesem Verkehrszeichen fahren?

AM#6495

C: Moped.

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3

Welches von den genannten Fahrzeugen darf in die Straße hinter diesem Zeichen einfahren?

AM#6496

A: Moped.

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2

In welchem von den genannten Fällen dürfen Sie in die Straße hinter diesem Verkehrszeichen einfahren?

T#6661

A: Wenn Sie Straßenarbeiten auf dieser Straße durchführen.

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1

Verbietet dieses Zeichen, mit der Straßenbahn andere Fahrzeuge zu überholen?

PT#6939

B: Nein

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1

Beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Straßenbahn auf der mit diesem Zeichen ausgeschilderten Straße 25 km/h?

PT#6945

B: Nein

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1

Gilt diese Geschwindigkeitsbeschränkung für einen Straßenbahnfahrer?

PT#6946

A: Ja

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3

Verpflichtet dieses Zeichen zum Anhalten der Straßenbahn vor der Weiche in jedem Fall?

PT#6948

A: Ja

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3

Verbietet dieses Zeichen das Befahren der Weiche ohne anzuhalten?

PT#6950

A: Ja

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3

Verbietet das Zeichen die darauf angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten?

PT#6959

A: Ja

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3

Gilt das Verbot auf dem Zeichen von seiner Aufstellung bis zur nächsten Kreuzung?

PT#6960

B: Nein

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Gilt das Verbot auf dem Zeichen von seiner Aufstellung bis zur nächsten Gleiskreuzung?

PT#6961

A: Ja

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Verbietet das Zeichen die Einfahrt auf die Weiche, bevor sie entblockiert wird?

PT#6962

B: Nein

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Darf man hinter diesem Zeichen 20 km/h fahren?

PT#6963

A: Ja

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Bis zu welcher Stelle gilt die auf dem Zeichen angegebene Höchstgeschwindigkeit?

PT#7061

B: Bis zum Widerruf mit entsprechendem Zeichen.

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Bis zu welcher Stelle gilt die auf dem Zeichen angegebene Höchstgeschwindigkeit?

PT#7064

A: Bis zur Gleisengabel.

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2

Mit welchem von den nachstehend genannten Fahrzeugen dürfen Sie in eine so gekennzeichnete Straße einfahren?

T#7176

C: Mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, die Ordnungsarbeiten auf dieser Straße durchführt.

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3

Gilt das Zeichen, soweit davor nicht mit einem Ende der Zonengeschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben wurde, bis zur nächsten Kreuzung?

AM#11148

B: Nein

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3

Widerruft das dargestellte Zeichen das mit dem Zeichen B-35 "Parkverbot" eingeführte Verbot?

AM#11149

B: Nein

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3

Verbietet das Zeichen zusammen mit dem Zusatzschild das Anhalten vor dem Zeichen an der Straßenseite, an der es gestellt wurde?

Für diese Frage gibt es keinen Hinweis.
AM#11150

B: Nein

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3

Verbietet das Zeichen zusammen mit dem Zusatzschild das Anhalten vor dem Zeichen an der Straßenseite, an der es gestellt wurde?

AM#11151

A: Ja

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Verbietet das Verkehrszeichen das Umkehren an der nächsten Kreuzung?

AM#11152

B: Nein

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3

Gilt das dargestellte Zeichen für Mopedfahrer?

AM#11156

A: Ja

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3

Sollen Sie in dieser Situation an der nächsten Kreuzung rechts abbiegen?

AM#11157

B: Nein

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3

Dieses Zeichen bezeichnet einen Fußweg, der von Radfahrern nicht genutzt werden darf.

AM#11158

B: Nein

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3

Darf der Fahrer an diesem Zeichen links oder rechts vorbeifahren?

AM#11160

A: Ja

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Verpflichtet das Zeichen den Fahrer, an der nächsten Kreuzung rechts zu fahren?

AM#11161

A: Ja

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3

Betrifft der auf dem gezeigten Zeichen bekannt gegebene Wert die tatsächliche Gesamtmasse des Fahrzeuges?

C,D,T,C1,D1#11503

A: Ja

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Darf man bei der Beförderung einer behinderten Person mit Parkausweis mit besonderer Vorsicht geradeaus weiterfahren?

B#13395

A: Ja

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Darf man bei der Beförderung einer behinderten Person mit Parkausweis bei besonderer Vorsicht das aufgestellte Verbotsschild missachten?

B#13396

A: Ja

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2

Bist du bei der Beförderung jedes einzelnen Passagiers mit eingeschränkter Mobilität in einem Pkw, von der Pflicht befreit, das sichtbare Verbotsschild einzuhalten?

B#13397

B: Nein

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2

Darf eine behinderte Person, die einen Pkw mit einem Parkausweis fährt, ein sichtbares Verbotsschild missachten?

B#13408

A: Ja

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Darf eine behinderte Person, die einen Pkw mit einem Parkausweis fährt, ein sichtbares Verbotsschild missachten?

B#13409

B: Nein

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