3 PktPTOffizielle Nummer: 6961
Gilt das Verbot auf dem Zeichen von seiner Aufstellung bis zur nächsten Gleiskreuzung?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das auf der rechten Seite sichtbare Zeichen ist BT-1 „Geschwindigkeitsbegrenzung“, das sich an Straßenbahnführer richtet. Gemäß den Vorschriften gilt das durch dieses Zeichen ausgedrückte Verbot ab dem Aufstellungsort bis zur nächsten Gleiskreuzung, Weiche oder bis zum Aufstellungsort eines Zeichens, das das Ende der Begrenzung anzeigt.