3 PktBOffizielle Nummer: 9377
Bedeutet das Verbot unter dem Schild der geschlossenen Ortschaft, dass das Verbot auf dem Gebiet der ganzen geschlossenen Ortschaft gilt, ausgenommen Strecken, wo es durch ein anderes Verkehrszeichen geändert bzw. widerrufen wurde?
Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das ist richtig. Ein Verbotszeichen (z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung), das unter dem Zeichen D-42 'Geschlossene Ortschaft' angebracht ist, führt eine Beschränkung ein, die im gesamten Ortsgebiet gilt. Ein solches Verbot wird erst durch das Zeichen D-43 'Ende der geschlossenen Ortschaft' aufgehoben, es sei denn, es wird zuvor auf einem bestimmten Straßenabschnitt durch ein anderes Zeichen geändert oder aufgehoben.