3 PktBOffizielle Nummer: 9376
Bedeutet das Zeichen in dieser Situation das Verkehrsverbot für die Fahrzeuge mit einer Höhe (auch samt Ladung) über 3,1 m?
Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das sichtbare Verbotszeichen B-16 'Zulässige Höhe' verbietet die Einfahrt von Fahrzeugen, deren Gesamthöhe einschließlich der Ladung den auf dem Schild angegebenen Wert überschreitet. In dieser Situation sind das 3,1 Meter. Solche Schilder werden verwendet, um Bauwerke wie Brücken, Tunnel oder Tore vor Beschädigungen zu schützen.
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Darf man in dieser Situation mit zwei Rädern einer Seite auf dem Radweg anhalten?
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Bedeutet das Verbot unter dem Schild der geschlossenen Ortschaft, dass das Verbot auf dem Gebiet der ganzen geschlossenen Ortschaft gilt, ausgenommen Strecken, wo es durch ein anderes Verkehrszeichen geändert bzw. widerrufen wurde?