3 PktBOffizielle Nummer: 10340
Darf man hinter diesem Zeichen das Fahrzeug länger als eine Minute anhalten?
Beschreibung
Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das im Video sichtbare Zeichen B-35 „Parkverbot“ verbietet das Halten eines Fahrzeugs für länger als eine Minute. Gemäß der Definition in Art. 2 Punkt 30 des Straßenverkehrsgesetzes gilt das Anhalten eines Fahrzeugs für mehr als eine Minute als Parken. Dieses Schild erlaubt also das Halten (bis zu 1 Minute), verbietet aber kategorisch das Parken.