3 PktBOffizielle Nummer: 10346

Sollen Sie in dieser Situation Hupe gebrauchen, um die Kinder zu warnen, dass sie nicht auf die Fahrbahn laufen?

Beschreibung

Gesetz vom 20. Juni 1997 — Straßenverkehrsgesetz (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, in der geänderten Fassung)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

In dieser Situation sind Sie nicht verpflichtet, ein Schallzeichen zu benutzen. Gemäß Art. 29 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes kann der Fahrzeugführer ein Schallzeichen benutzen, wenn es notwendig ist, vor einer Gefahr zu warnen, jedoch erlegt diese Vorschrift kein solches Gebot auf. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Benutzung der Hupe nur im Falle einer unmittelbaren Gefahr erlaubt, und der Anblick von Kindern am Straßenrand erfordert vor allem die Einhaltung besonderer Vorsicht.