3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6018

Müssen Sie in dieser Situation unmittelbar vor der Haltelinie anhalten und nicht vor dem Verkehrszeichen?

Beschreibung

§ 21 Abs. 1 und 2, § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

In der gezeigten Situation nähern Sie sich einer Kreuzung, vor der das Zeichen B-20 „STOP“ aufgestellt und auf der Fahrbahn das Markierungszeichen P-12 „Haltelinie - Stopp“ aufgemalt ist. Gemäß § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale bestimmt das Zeichen P-12 die Stelle zum Anhalten des Fahrzeugs. Daher sind Sie verpflichtet, an der markierten Stelle, also direkt vor dieser Linie, anzuhalten.