3 PktA,B,C,D,A1,A2,C1,D1Offizielle Nummer: 2842

Gilt in dieser Situation das mit dem Zeichen ausgesprochene Verbot ab der Stelle, wo das Zeichen aufgestellt ist?

Gilt in dieser Situation das mit dem Zeichen ausgesprochene Verbot ab der Stelle, wo das Zeichen aufgestellt ist?

Beschreibung

§ 15 Abs. 5 Pkt. 2 sowie 26 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, das Verbot gilt nicht ab dem Standort des Schildes. Unter dem Verbotsschild B-32 „Maut“ befindet sich das Zusatzzeichen T-20, das darüber informiert, dass die Anhaltepflicht erst in 100 Metern beginnt. Sie sollten sich also darauf vorbereiten, an den in der Ferne sichtbaren Mautstellen anzuhalten.