3 PktA,B,C,D,A1,A2,C1,D1Offizielle Nummer: 2842
Gilt in dieser Situation das mit dem Zeichen ausgesprochene Verbot ab der Stelle, wo das Zeichen aufgestellt ist?

Beschreibung
§ 15 Abs. 5 Pkt. 2 sowie 26 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, das Verbot gilt nicht ab dem Standort des Schildes. Unter dem Verbotsschild B-32 „Maut“ befindet sich das Zusatzzeichen T-20, das darüber informiert, dass die Anhaltepflicht erst in 100 Metern beginnt. Sie sollten sich also darauf vorbereiten, an den in der Ferne sichtbaren Mautstellen anzuhalten.