3 PktBOffizielle Nummer: 10158
Informiert Sie das sichtbare Zeichen über die anfangende Einbahnstraße?
Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das unter dem Zeichen „Vorfahrt gewähren“ sichtbare runde blaue Zeichen ist das Zeichen C-12 „Kreisverkehr“, das die Fahrt um eine Insel oder einen Platz in der durch die Pfeile angegebenen Richtung vorschreibt. Die Einfahrt in eine Einbahnstraße wird hingegen durch das rechteckige Zeichen D-3 „Einbahnstraße“ angezeigt. Das Zeichen C-12 ist ein Gebotszeichen, das die Verkehrsführung an einer Kreuzung festlegt, und kein Informationszeichen über eine Einbahnstraße.