2 PktBOffizielle Nummer: 13395
Darf man bei der Beförderung einer behinderten Person mit Parkausweis mit besonderer Vorsicht geradeaus weiterfahren?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das auf der rechten Seite sichtbare Zeichen ist das B-1 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Gemäß § 33 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale darf ein Fahrzeugführer, der eine Person mit Behinderung mit einem gültigen Parkausweis befördert, dieses Verbot missachten, sofern er besondere Vorsicht walten lässt. Diese Berechtigung gilt auch für die Person mit Behinderung selbst, wenn sie das Fahrzeug führt und eine eingeschränkte Mobilität hat.