2 PktBOffizielle Nummer: 13394

Darf man ein Fahrzeug an einem so gekennzeichneten Platz parken, wenn man eine behinderte Person mit Parkausweis befördert?

Darf man ein Fahrzeug an einem so gekennzeichneten Platz parken, wenn man eine behinderte Person mit Parkausweis befördert?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Der sichtbare Parkplatz ist mit dem horizontalen Zeichen P-24 (Rollstuhlsymbol auf blauem Hintergrund) und einem vertikalen Zeichen mit der Zusatztafel T-29 gekennzeichnet. Ein so gekennzeichneter Stellplatz ist ausschließlich für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen oder für Fahrer, die solche Personen befördern, reserviert. Da Sie eine Person befördern, die sich mit einem gültigen Parkausweis ausweisen kann, sind Sie berechtigt, an dieser Stelle zu parken.