2 PktBOffizielle Nummer: 13393

Muss man beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das mit einem sichtbaren blauen Schild vorne und hinten gekennzeichnet ist und dessen Warnblinkanlage eingeschaltet ist, immer anhalten, wenn eine behinderte Person ein- oder aussteigt?

Muss man beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das mit einem sichtbaren blauen Schild vorne und hinten gekennzeichnet ist und dessen Warnblinkanlage eingeschaltet ist, immer anhalten, wenn eine behinderte Person ein- oder aussteigt?
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, da die Vorschriften in jeder solchen Situation keine unbedingte Pflicht zum Anhalten auferlegen. Der Fahrzeugführer ist beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das eine Person mit Behinderung befördert, verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und nur „falls erforderlich“ anzuhalten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die Pflicht zum Anhalten ist daher nicht bedingungslos und hängt von der konkreten Verkehrssituation ab.