2 PktBOffizielle Nummer: 13393
Muss man beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das mit einem sichtbaren blauen Schild vorne und hinten gekennzeichnet ist und dessen Warnblinkanlage eingeschaltet ist, immer anhalten, wenn eine behinderte Person ein- oder aussteigt?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, da die Vorschriften in jeder solchen Situation keine unbedingte Pflicht zum Anhalten auferlegen. Der Fahrzeugführer ist beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das eine Person mit Behinderung befördert, verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und nur „falls erforderlich“ anzuhalten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die Pflicht zum Anhalten ist daher nicht bedingungslos und hängt von der konkreten Verkehrssituation ab.
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Bist du verpflichtet, beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das vorne und hinten mit einem sichtbaren blauen Schild und eingeschalteter Warnblinkanlage gekennzeichnet ist, äußerste Vorsicht walten zu lassen, wenn eine behinderte Person ein- oder aussteigt?
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Darf man ein Fahrzeug an einem so gekennzeichneten Platz parken, wenn man eine behinderte Person mit Parkausweis befördert?