2 PktBOffizielle Nummer: 13392
Bist du verpflichtet, beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das vorne und hinten mit einem sichtbaren blauen Schild und eingeschalteter Warnblinkanlage gekennzeichnet ist, äußerste Vorsicht walten zu lassen, wenn eine behinderte Person ein- oder aussteigt?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das auf dem Foto sichtbare Fahrzeug hat ein blaues Schild mit einem Rollstuhlsymbol, was bedeutet, dass es Menschen mit Behinderungen befördert. Gemäß Art. 58 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer beim Umfahren eines solchen Fahrzeugs während des Ein- oder Aussteigens einer Person mit Behinderung verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und gegebenenfalls anzuhalten.
← Vorherige Frage
Sollen Sie in dieser Situation die Geschwindigkeit reduzieren, damit Sie den Fußgänger keiner Gefahr aussetzen?
Nächste Frage →
Muss man beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das mit einem sichtbaren blauen Schild vorne und hinten gekennzeichnet ist und dessen Warnblinkanlage eingeschaltet ist, immer anhalten, wenn eine behinderte Person ein- oder aussteigt?