2 PktBOffizielle Nummer: 13396

Darf man bei der Beförderung einer behinderten Person mit Parkausweis bei besonderer Vorsicht das aufgestellte Verbotsschild missachten?

Darf man bei der Beförderung einer behinderten Person mit Parkausweis bei besonderer Vorsicht das aufgestellte Verbotsschild missachten?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das auf der Abbildung sichtbare Zeichen enthält das Symbol B-35 „Parkverbot“. Gemäß den Vorschriften darf ein Fahrzeugführer, der eine Person mit Behinderung mit einem gültigen Parkausweis befördert, bestimmte Verbotszeichen missachten, darunter eben das Zeichen B-35 sowie B-39 „Zone mit eingeschränktem Parkverbot“. Bedingung für die Inanspruchnahme dieser Berechtigung ist die Einhaltung besonderer Vorsicht.