2 PktBOffizielle Nummer: 13396
Darf man bei der Beförderung einer behinderten Person mit Parkausweis bei besonderer Vorsicht das aufgestellte Verbotsschild missachten?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das auf der Abbildung sichtbare Zeichen enthält das Symbol B-35 „Parkverbot“. Gemäß den Vorschriften darf ein Fahrzeugführer, der eine Person mit Behinderung mit einem gültigen Parkausweis befördert, bestimmte Verbotszeichen missachten, darunter eben das Zeichen B-35 sowie B-39 „Zone mit eingeschränktem Parkverbot“. Bedingung für die Inanspruchnahme dieser Berechtigung ist die Einhaltung besonderer Vorsicht.
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Darf man bei der Beförderung einer behinderten Person mit Parkausweis mit besonderer Vorsicht geradeaus weiterfahren?
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Bist du bei der Beförderung jedes einzelnen Passagiers mit eingeschränkter Mobilität in einem Pkw, von der Pflicht befreit, das sichtbare Verbotsschild einzuhalten?