2 PktBOffizielle Nummer: 13397

Bist du bei der Beförderung jedes einzelnen Passagiers mit eingeschränkter Mobilität in einem Pkw, von der Pflicht befreit, das sichtbare Verbotsschild einzuhalten?

Bist du bei der Beförderung jedes einzelnen Passagiers mit eingeschränkter Mobilität in einem Pkw, von der Pflicht befreit, das sichtbare Verbotsschild einzuhalten?
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das sichtbare Zeichen B-1 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ verbietet den Verkehr aller Fahrzeuge auf diesem Straßenabschnitt (mit Ausnahme der auf der Tafel angegebenen Fahrräder). Gemäß § 33 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale steht die Berechtigung, dieses Zeichen zu missachten, ausschließlich während der Beförderung einer Person mit Behinderung mit einem gültigen Parkausweis zu. Dies gilt somit nicht für jeden Fahrgast mit eingeschränkter Mobilität, der keinen solchen Ausweis besitzt.